Gewinnherausgabe an Medienopfer
Voraussetzung ist eine «persönlichkeitsrechtliche Gratwanderung»
Bei der Herausgabe des Gewinns an das Opfer ist nicht massgeblich, ob eine persönlichkeitsverletzende Publikation dem Verleger am fraglichen Tag eine Auflagesteigerung beschert hat. Entscheidend ist vielmehr, ob das Medienunternehmen sich zur Erhöhung der Leserzahl längerfristig auf eine «persönlichkeitsrechtliche Gratwanderung» begibt.
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