Vorentwurf zur Revision der Handelsregisterverordnung
Der Bundesrat hat am 28. März 2007 die Ausführungsbestimmungen zur Neuregelung des GmbH-Rechts und zur Neuordnung der Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht in die Vernehmlassung geschickt. Der umfassende Anpassungsbedarf erfordert eine Totalrevision der aus dem Jahr 1937 stammenden Handelsregisterverordnung. Das neue Recht wird voraussichtlich am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
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