Nur gar keine Begründung genügt nicht
Keine allzu grosse Strenge bei negativen Einbürgerungsentscheiden
Die kantonalen Behörden dürfen an die vom Bundesgericht verlangte Begründung für einen negativen Einbürgerungsentscheid zumindest in formeller Hinsicht keine allzu strengen Anforderungen stellen, wie zwei neue Entscheide aus Lausanne zeigen.
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