Wenn der Staat zweimal zur Kasse bittet
Mehrwertsteuer als Drogenerlös eingezogen und nachgefordert
Auch ein illegaler Handel mit Betäubungsmitteln unterliegt grundsätzlich der Mehrwertsteuer, die selbst dann bezahlt werden muss, wenn der Staat im Rahmen des Strafverfahrens das noch vorhandene Geld als Drogenerlös eingezogen hat.
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