Bedingte Entlassung als Regel
Schwere Vorstrafen allein rechtfertigen keine Ausnahme
Das Bundesgericht will zwar schwere Drogenverbrechen nicht bagatellisieren, vertritt aber die Auffassung, dass solche in aller Regel «doch keine unmittelbare, konkrete Gefahr für hochwertige Rechtsgüter wie Leib und Leben oder die sexuelle Integrität» bewirken.
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