Beschwerden gegen Haft
Fristen stehen nicht mehr still
Wer beim Bundesgericht gegen eine Inhaftierung Beschwerde führt, muss künftig im Auge behalten, dass die Beschwerdefrist an Ostern, an Weihnachten und zur Sommermitte nicht mehr stillsteht, sondern unerbittlich weiterläuft. Eine entsprechende Praxisänderung ist in einem neuen Leiturteil aus Lausanne angekündigt worden.
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