Herabsetzung des Jugendschutzalters und neue Jugendarbeitsschutzverordnung
Der Bundesrat hat am 28. September 2007 die Jugendarbeitsschutzverordnung verabschiedet. Sie tritt zusammen mit der Herabsetzung des Jugendschutzalters von 19 bzw. 20 Jahren auf 18 Jahre am 1. Januar 2008 in Kraft.
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