Elektrizitätskommission übernimmt ab 1.1.2008 die Strompreisüberwachung
Der Bundesrat setzt das Stromversorgungsgesetz (StromVG) per 1. Januar 2008 fast vollumfänglich in Kraft. Damit erhält die Elektrizitätskommission die Kompetenzen, Stromtariferhöhungen zu überprüfen und nötigenfalls auch ungerechtfertigte Tariferhöhungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt sind, rückgängig zu machen.
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