Lärmentschädigung für Hauseigentümer beim Flughafen Zürich Unique
BGer – Das Bundesgericht ebnet mit einem Leiturteil den Weg für Lärmentschädigungen an Hausbesitzer beim Flughafen Zürich. Es hat die Beschwerde der Flughafenhalter abgewiesen und dem Eigentümer eines Hauses in Opfikon 150’000 Franken zugesprochen.
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