Kopftuch kein Grund für Nichteinbürgerung
Bundesgericht fällt Grundsatzentscheide
BGer – Das Tragen eines Kopftuches darf laut Bundesgericht kein Grund zur Verweigerung der Einbürgerung sein. Es hat mit zwei Grundsatzurteilen die Beschwerden einer Türkin und eines Bosniers aus den Aargauer Gemeinden Buchs und Birr gutgeheissen.
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