Kontakt- und Rayonverbot gegen schlagenden Ehemann bestätigt
Verfahrensrechte laut Bundesgericht beschränkt
BGer – Bei der Anordnung eines Rayon- und Kontaktverbots wegen häuslicher Gewalt sind die Verfahrensrechte der Betroffenen beschränkt. Laut Bundesgericht gelten weder die Regeln für den Freiheitsentzug noch die Garantien im Falle einer Anklage.
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