IV muss doppelten Wohnungs-Umbau zahlen
Bundesgericht gibt jungem Paraplegiker Recht
BGer – Behinderte Kinder getrennt lebender Eltern haben Anspruch darauf, dass sich die IV am Umbau beider Wohnungen beteiligt. Für die nicht regelmässig genutzte Wohnung muss sie laut Bundesgericht allerdings nur einfachste Anpassungen übernehmen.
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