SPK-N: keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) spricht sich knapp dafür aus, dass Personen ohne Niederlassungsbewilligung, z.B. vorläufig aufgenommene abgewiesene Asylbewerber, nicht mehr eingebürgert werden können. Die Kommission lehnt es aber ab, sich bereits jetzt für eine bestimmte Aufenthaltsdauer niedergelassener Ausländer als Voraussetzung für die Einbürgerung auszusprechen.
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