Schwerwiegende Indiskretionen sollen strafbar bleiben
Bundesrat befürwortet Revision von Art. 293 StGB
Die Bestimmung, welche die Veröffentlichung geheimer Dokumente unter Strafe stellt, soll nicht aufgehoben, sondern revidiert werden. Der Bundesrat will auf diese Weise Lücken im Geheimnisschutz vermeiden und zugleich Art. 293 des Strafgesetzbuches besser auf die Rechtsprechung des EGMR ausrichten. Er beantragt deshalb dem Parlament, die Motion für die Aufhebung von Art. 293 StGB abzulehnen.
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