Vernehmlassung zur Ratifizierung des revidierten Lugano-Übereinkommens
Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und Konsumenten
Infolge der Ausweitung des Geltungsbereichs des revidierten Lugano-Übereinkommens auf die neuen EU-Staaten werden Unternehmen und Konsumenten in der Schweiz bei Geschäften in Europa mehr Rechtssicherheit geniessen. Der Bundesrat hat am 30. Mai 2008 die Vernehmlassung zur Genehmigung und Umsetzung des revidierten Lugano-Übereinkommens eröffnet.
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