Calcul du délai de congé notifié à une femme enceinte
Le Tribunal fédéral rectifie un récent arrêt
BGer – Der Beginn der Kündigungsfrist gemäss Art. 336c Abs. 2 OR ist durch Rückrechnung vom Endtermin aus zu bestimmen. Das Bundesgericht hat damit ein kürzlich ergangenes Urteil, wonach beim zeitlichen Kündigungsschutz die Kündigungsfrist stets mit der Zustellung der Kündigung bzw. am darauf folgenden Tag zu laufen beginne, korrigiert.
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