Kein Anruf von der Polizei vor dem Abschleppen
Bundesgericht gibt Stadt Zürich Recht
BGer – Eine Anwohner-Parkkarte verpflichtet die Polizei nicht dazu, vor dem Abschleppen eines Autos aus dem Halteverbot den Besitzer zu kontaktieren. Eine Zürcherin muss die 425 Franken für den Abtransport ihres Wagens laut Bundesgericht nun doch zahlen.
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