Tochter den Kopf kahl geschoren – Vater der Körperverletzung schuldig
BGer – Ein Berner Vater hat sich der Körperverletzung schuldig gemacht, indem er seiner fast 14-jährigen Tochter den Kopf kahl geschoren hat, um sie am weiteren Ausgehen zu hindern. Laut Bundesgericht liegt nicht nur eine Tätlichkeit vor.
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