E-Mail-Nutzer als Hacking-Opfer
zum Urteil 6B_456/2007 vom 18. März 2008
In seinem ersten Hacking-Entscheid hat sich das Bundesgericht zum Kreis der Antragsberechtigten des Art. 143bis StGB geäussert. Dem Inhaber eines E-Mail-Accounts wird neben dem Systembetreiber ein eigenes Antragsrecht zuerkannt. Diesem Ergebnis ist zuzustimmen. Die Begründung des Bundesgerichts lässt hingegen eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Besonderheiten des Computerstrafrechts vermissen. Dies ist angesichts des Mangels an Rechtsprechung zu diesem Gebiet bedauerlich.
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