Wettbewerbskommission erlaubt Gruppenbildung von Versicherern
Die Weko stellt in ihrer Untersuchung der Tarifverträge in der Spitalzusatzversicherung die marktbeherrschende Stellung der öffentlichen Spitäler des Kantons Luzern fest. Um dieser zu entgegnen, dürfen die Krankenversicherer Verhandlungsgruppen bilden – mindestens unter gewissen Voraussetzungen.
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