Jusletter

Rückwirkende Aufhebung gutgläubig erhaltener IV-Rente unzulässig

Bundesgericht fällt Urteile zu Ex-SVP-Kantonsrat Jürg Leuthold

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Rückwirkende Aufhebung gutgläubig erhaltener IV-Rente unzulässig, in: Jusletter 17. November 2008
BGer – Der frühere Zürcher SVP-Kantonsrat Jürg Leuthold hat laut Bundesgericht zwar zu Unrecht IV-Renten erhalten, ist dabei aber gutgläubig gewesen. Er muss deshalb nur die Rentenzahlungen seiner Pensionskasse zurückerstatten (Urteil 9C_58/2008 und 9C_65/2008).

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