Börsenverordnung-FINMA ab 1. Januar 2009 in Kraft
Auf den 1. Januar 2009 setzt die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) die neue Börsenverordnung-FINMA in Kraft. Für den Bereich des Offenlegungsrechts sieht Art. 48 BEHV-FINMA eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2009 vor.
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