Lücken im Versicherungsschutz bei Gebäudeübergang geschlossen
Beim Übergang eines Gebäudes an einen neuen Eigentümer soll es keine Versicherungslücke mehr geben. Mit 29 zu 0 Stimmen hat der Ständerat am 2. Dezember 2008 eine vom Nationalrat angestossene Gesetzesänderung gutgeheissen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare