Ständerat für Verbeiständung im Jugendstrafprozess
Jugendliche, die in die Mühlen der Justiz geraten, sollen eine Vertrauensperson als «moralischen Beistand» beiziehen können. Der Ständerat hat am 4. Dezember 2008 mit 17 zu 8 Stimmen an dieser Möglichkeit im Jugendstrafprozess festgehalten.
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