Leitplanken für Forschung am Menschen sollen in die Verfassung
Der Ständerat will der Forschung am Menschen bereits in der Verfassung Leitplanken setzen. Anders als der Nationalrat beschloss er am 11. Dezember 2008, dem Bund nicht nur die Gesetzgebungskompetenz zu erteilen, sondern auch die Grundsätze dazu festzulegen.
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