Vernehmlassung zur Änderung des RVOG
Datenschutz bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes
Wer die elektronische Infrastruktur des Bundes benützt, soll vor unzulässiger Datenbearbeitung geschützt werden. Zugleich soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit der Betreiber dieser Infrastruktur bestimmte Daten rechtmässig bearbeiten kann. Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2008 eine entsprechende Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) bis Ende März 2009 in die Vernehmlassung geschickt.
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