EGMR: Schweiz hat Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt
Bundesgericht zu unflexibel gegenüber Transsexueller
EGMR – Die Schweiz hat gegenüber einer Transsexuellen, die sich 2004 im Alter von 67 Jahren ihr männliches Geschlecht chirurgisch hatte umwandeln lassen, die EMRK verletzt. Sie hatte die Geschlechtsumwandlung selber zahlen müssen, weil das Bundesgericht auf Einhaltung der zweijährigen Beobachtungsphase beharrte. Der EGMR hat die Beschwerde der 71-Jährigen gutgeheissen und die Schweiz zur Leistung von 23'000 Euro verurteilt (Urteil 29002/06 i.S. Schlumpf gegen Schweiz).
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