Verlängerung der Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht
Mit einer Verlängerung der Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht will der Bundesrat gewährleisten, dass Opfer auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche geltend machen können. Er hat am 21. Januar 2009 das EJPD beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Angesichts des fehlenden Konsenses verzichtet der Bundesrat hingegen auf eine umfassende Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts.
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