Verwahrung trotz chemischer Kastration
Bundesgericht verlangt Neubeurteilung durch Berner Justiz
BGer – Das Berner Obergericht hat einen mehrfachen Sexualstraftäter vorschnell verwahrt. Laut Bundesgericht muss es vertieft abklären lassen, ob aufgrund der laufenden «chemischen Kastration» des Täters nicht eine Therapiemöglichkeit besteht (Urteil 6B_645/2008).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare