Späterer Täterin Unbedenklichkeit bescheinigt
Bundesgericht hebt Freispruch für Arzt auf
BGer – Ein Zürcher Arzt könnte sich laut Bundesgericht doch strafbar gemacht haben, indem er einer Frau Unbedenklichkeit bescheinigt hat, kurz bevor sie ihrem Exfreund in den Bauch schoss. Das Zürcher Obergericht muss weitere Abklärungen treffen (BGE 6B_549/2008).
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