Einigungskonferenz Jugendstrafprozess: Ja zur Vertrauensperson
Jugendliche, die in die Mühlen der Justiz geraten, sollen eine Vertrauensperson als «moralischen Beistand» beiziehen können. Die Einigungskonferenz der eidgenössischen Räte ist am 17. März 2009 durchwegs dem Ständerat und dem Bundesrat gefolgt.
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