Dignitas darf Sterbemittel nicht direkt beziehen
Bundesgericht bestätigt Entscheid von Swissmedic
BGer – Die Sterbehilfeorganisation Dignitas darf das tödliche Mittel Natrium-Pentobarbital nicht direkt beziehen und lagern. Das Bundesgericht hat als letzte Instanz einen Entscheid der Arzneimittelbehörde Swissmedic bestätigt (Urteil 2C_839/2008).
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