Radio- und Fernsehgebühren für Ferienwohnungen
Bei Vermietung wird kommerzieller Tarif fällig
BVGer – Für den Radio- und Fernsehempfang in vermieteten Ferienwohnungen darf die Billag Gebühren zum kommerziellen Tarif erheben. Dieses Urteil des Bundesverwaltungserichts bedeutet, dass fast 50 Franken mehr pro Monat fällig werden.
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