Grosi darf bleiben
Unterstützung durch Tochter ist laut Bundesgericht Einkommen
BGer – Für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an nicht erwerbstätige EU-Bürger darf es keine Rolle spielen, ob sie selber oder Dritte für ihren Unterhalt in der Schweiz aufkommen. Das Bundesgericht hat einer deutschen Grossmutter Recht gegeben. (BGE 2C_577/2008)
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