Voraussetzungen für die Zulassung zur Halbgefangenschaft
Anmerkungen zum Urteil der strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts vom 27. Mai 2008
Die Novelle des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches, welche am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, sieht für die Vollzugsmodalität der Halbgefangenschaft zwei Gesetzesbestimmungen mit unterschiedlichem zeitlichen Geltungsbereich vor (Art. 77b und 79 StGB). Der nachfolgende Beitrag erläutert die Unterschiede im Anwendungsbereich anhand der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und weist im Falle des Vollzuges des unbedingten Teils einer teilbedingten Freiheitsstrafe auf die gesetzlichen Lücken und Ungereimtheiten hin.
Inhaltsverzeichnis
- I. Zusammenfassung des Entscheides
- II. Halbgefangenschaft als Vollzugsform
- A) Grundsätze
- B) Gesetzliche Systematik
- III. Zulassung zur Halbgefangenschaft
- A) Gemäss Rechtsprechung
- B) Gemäss einem Teil der Lehre
- III. Kurze kritische Würdigung
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