IT-Beschaffungen des Bundes: Freihändige Vergabe mit gebundenen Händen?
Die jüngsten Informatik-Grossaufträge der Bundesverwaltung und der SBB an Microsoft sorgen für Diskussionen. Kritiker werfen ein, die Aufträge seien an der Konkurrenz vorbei direkt vergeben worden. Ob der Verzicht auf die öffentliche Ausschreibung legitim war oder das Beschaffungsrecht des Bundes verletzt wurde, soll nun das Bundesverwaltungsgericht klären. Der folgende Beitrag geht auf wesentliche Fragen im Zusammenhang mit der freihändigen Vergabe der öffentlichen Aufträge ein.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Anwendungsbereich des Beschaffungsrechts
- 2.1 Zentralverwaltung: Plurilaterales Übereinkommen
- 2.2 Bundesbahnen: Bilaterales Beschaffungsabkommen Schweiz-EU
- 3. Vergabeverfahren
- 3.1 Offenes und selektives Verfahren
- 3.2 Freihändige Vergabe
- 3.2.1 Gründe und Beweggründe für die Direktvergabe
- 3.2.2 Technische Besonderheiten des Auftrags und technische Abhängigkeit
- a) Besonderheiten als Rechtfertigungsgrund
- b) Abhängigkeiten als Warnsignal
- 3.2.3 Kostenargument
- 4. Fazit
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