Verzicht auf die (eingeschränkte) Revision der Jahresrechnung bei der AG und der GmbH
Nach neuem Revisionsrecht kann erstmals für das am 1.1.2008 oder später begonnene Geschäftsjahr auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden. Rund 90% der bestehenden Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung erfüllen die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen. Der Artikel erläutert die wesentlichen Gesichtspunkte und die bei der erforderlichen Handelsregisteranmeldung zu beachtenden Formalitäten. Die Frist für den erstmaligen Revisionsverzicht läuft für viele AG und GmbH am 30.6.2009 ab.
Inhaltsverzeichnis
- I. Neues Revisionsrecht per 1. Januar 2008
- II. Revisionsverzicht
- III. Handelsregister
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