Einsatz von Privatdetektiven: Bundesgericht gibt Versicherern grünes Licht
BGer – Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Krankenkassen und andere Sozialversicherer dürfen mögliche Simulanten durch Privatdetektive überwachen lassen. Laut Bundesgericht besteht dafür eine ausreichende gesetzliche Grundlage. (Öffentliche Beratung vom 15. Juni 2009 im Verfahren 8C_807/2008)
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