Zwei reichen für Bande
Laut Bundesgericht kann schon Duo besonders gefährlich werden
BGer – Zwei Personen genügen, um eine Straftat bandenmässig zu begehen. Das Bundesgericht hält an seiner Praxis fest, dass sich schon die Mitglieder eines Täterduos so beeinflussen und organisieren können, damit sich eine besondere Gefährlichkeit entwickelt. (BGE 6B_693/2008)
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