Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Hiflyer-Piloten
BGer – Die strafrechtliche Aufarbeitung des Hiflyer-Unglücks von 2004 im Verkehrshaus Luzern ist beendet. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Piloten wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Bei dem Unfall war eine indische Touristin ums Leben gekommen. (Urteil 6B_175/2009)
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