Rabatt wegen langsamen Behörden nicht mehr zulässig
BGer – Die gesetzliche Mindestdauer für einen Führerausweisentzug darf nicht mehr unterschritten werden, wenn sich die Behörden mit der Anordnung der Massnahme zu viel Zeit gelassen haben. Das Bundesgericht hat dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) Recht gegeben. (Urteil 1C_130/2009)
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