Bundesrat verabschiedet Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit
Der Bundesrat hat am 30. September 2009 die Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) sowie die Anpassungen im entsprechenden Verordnungsrecht (VWIS) verabschiedet. Die Änderungen betreffen die Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen, welche per 1. Januar 2010 in kantonales Recht übergehen.
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