Bünder Behörden haben Hund zu Recht eingeschläfert
BGer – Die Bündner Behörden haben einen aggressiven Hund 2007 zu Recht eingeschläfert. Laut Bundesgericht hat für die Tötung des Tiers damals zwar keine Gesetzesgrundlage bestanden. Der Eingriff sei aber gestützt auf die polizeiliche Generalklausel zu rechtfertigen. (Urteil 2C_166/2009)
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