Schwarzfahrerzuschlag der SBB abgesegnet
BVGer – Den vollen Schwarzfahrerzuschlag muss auch zahlen, wer in SBB-Zügen mit Selbstkontrolle mit einem 2.-Klass-Billet in der 1. Klasse erwischt wird. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. Reisende ohne gültiges Ticket müssen künftig neben den 80 Franken zudem auch den Fahrpreis entrichten. (Urteil A-2742/2009)
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