Das Bundesgericht schlägt eine erste Bresche in die Quellenbesteuerung
Das Bundesgericht qualifizierte in einem Genfer Fall (2C_319/2009 und 2C_321/2009) die Verweigerung des Abzugs gewisser Kosten eines Quellensteuerpflichtigen als Verletzung des Personenverkehrsabkommens. Ein Entscheid, der weit reichende Auswirkungen auf das Quellensteuerverfahren in der Schweiz haben könnte.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sachverhalt
- 2. Kommentar
- 2.1. Einleitung
- 2.2. Abzüge im Quellensteuerregime
- 2.3. Quellensteuer und Diskriminierungsverbote
- 2.3.1. Allgemeines
- 2.3.2. Diskriminierungsverbote und verschiedene Personenkategorien
- 2.4. Einzelne Facetten des Besprechungsurteils
- 2.4.1. Beschränkte Steuerpflicht von X.
- 2.4.2. DBA-Diskriminierungsverbot
- 2.4.3. Verletzung des Personenverkehrsabkommens
- 2.4.3.1. Verweis auf die EuGH-Rechtsprechung
- 2.4.3.2. Art. 21 FZA
- 2.4.3.3. Der Beschwerdeführer X. als Schweizerbürger
- 2.5. Folgerungen aus dem Berichtsurteil
- 3. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
- Literatur
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