Kiffen verschwiegen – Bundesgericht entscheidet gegen Allianz
BGer – Wer beim Abschluss einer Lebensversicherung verheimlicht, dass er in der Jugend gelegentlich zum Joint gegriffen hat, muss keine negativen Konsequenzen befürchten. Laut Bundesgericht ist die Allianz zu Unrecht von einem Vertrag zurückgetreten. (BGE 4A_163/2010)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare