Bundesrat beauftragt EFD mit Revision des Börsengesetzes
Der Bundesrat will griffigere Normen gegen Börsendelikte und Marktmissbrauch. Er hat an der Sitzung vom 8. September 2010 vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis im Frühjahr 2011 eine Botschaft zur Änderung des Börsengesetzes auszuarbeiten.
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