Genfer Gerichte nicht zuständig für Namensänderung von Taiwan
BGer – Die Genfer Zivilgerichtsbarkeit ist nicht zuständig, um über eine Namensänderung von Taiwan zu entscheiden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Republik China (Taiwan) abgewiesen. (Öffentliche Beratung vom 9. September 2010 im Verfahren 5A_329/2009)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare