Arbeitslosengeld: schlecht beratener Zürcher bekommt Recht
BGer – Weil er beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum schlecht beraten worden ist, behält ein Zürcher seinen an sich erloschenen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Bundesgericht hat dem Mann Recht gegeben. (Urteil 8C_383/2010)
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