SF darf für Blog-Kommentar Quellenschutz anrufen
BGer – Das Bundesgericht hat einen Grundsatzentscheid zu Gunsten der Medienfreiheit gefällt: Medienhäuser dürfen gegenüber der Justiz die Identität der Verfasser von Blog-Kommentaren geheim halten, sofern ihr Beitrag ein Minimum an Information enthält. (Öffentliche Beratung im Verfahren 1B_44/2010)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare